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Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Firma
Stefan Schmidt

Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedingungen auch kurz AGB´s genannt regeln das
Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich
dazu bei das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger
gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als
Leistungsträger.

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von der Firma
Stefan Schmidt und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge
sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung
oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma
Stefan Schmidt an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen der Firma Stefan Schmidt im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch
dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen des Kunden /
Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch
dann nicht anerkannt, wenn Firma Stefan Schmidt ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder
Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen
sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei
denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Firma Stefan Schmidt schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Das Erstellen eines Erstangebotes ohne Beratung ist kostenfrei. Bearbeiten von Angeboten und
Bearbeitungsgespräche werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 96 Euro pro Stunde berechnet.
An – und Abfahrt zum Zwecke der Erstellung von Angeboten oder Baustellenbesichtigungen
werden mit 1,12 Euro pro Kilometer verrechnet ab Firmensitz. Bei Vergabe des Auftrages an Firma
Stefan Schmidt wir der verrechnete Betrag in der Hauptrechnung Abgezogen / Verrechnet.
2.2 Firma Stefan Schmidt hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen
sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen
unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2.3 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/
Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind
berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der
Dienstleistungen erklärt werden.
2.4 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege,
werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch
keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden
sein.
2.5 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit
informieren wir den Kunden umgehend.

§ 3 Leistungs- und Lieferfristen
3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-Termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich,
sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere
unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung durch
etwaige Zulieferanten.
3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter
Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter
Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit seitens zurückzuführen ist.
3.3 Gerät Firma Stefan Schmidt mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde
berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag
zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der
vereinbarten netto Vergütung, sofern Firma Stefan Schmidt den Verzug nur leicht fahrlässig
verursacht hat.
3.4 Höhere Gewalt bei oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße
Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine
und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die
genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der
Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend
machen.
3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen richtet sich nach dem zugrundeliegenden
Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik
unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.
3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt durch die
Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb
von 3 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen.
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 3 Werktagen
nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die
Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt,
wenn nichts anderes vereinbart ist.
3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden
(insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung
entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der
Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach
VOB § 7 trägt.

§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
4.1 Der Auftragnehmer zahlt bei Abschluss des Vertrages eine Vorauszahlung für zu liefernde
Materialien in Höhe von 50%. Erst nach Eingang kann das gewünschte Material bestellt bzw.
geliefert werden. Sollte der Auftraggeber bereits schriftlich einen Termin vereinbart haben und der
Vorschuss bleibt aus oder verspätet sich, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Unkosten.
4.2 Die Rechnung kann nur innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung schriftlich beanstandet
werden.
4.3 Preise werden nach Lieferschein/ Aufmaß Abgerechnet
4.4 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 5 bzw. 14 Werktagen nach
Rechnungserteilung laut Zahlungsvereinbarung der Rechnung ohne Skonto und Portoabzug zu
erfolgen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt,,
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu fordern. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens kann auch dieser geltend
gemacht werden.
4.5 Firma Stefan Schmidt behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu
verlangen, diese sind binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu
zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug und Firma Stefan Schmidt
behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung
beglichen werden.Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen-
oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz der Firma Stefan Schmidt
genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw.
Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
4.6 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so
sind wir berechtigt, die Erbringung unserer Vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der
vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
4.7 An- und Abfahrten sind innerhalb eines 20 Kilometer Radius kostenfrei. Als Ausgangspunkt gilt
dabei immer der Sitz der Firma Ausnahmen stellen Kleinaufträge unter 300,00€ dar. Diese werden
Pauschal mit 30,00€ berechnet, sollte keinerlei andere Vereinbarung getroffen worden sein.

§ 5 Gewährleistung
5.1 Firma Stefan Schmidt übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme
ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit
Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem
Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von
Firma Stefan Schmidt keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die
aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel hat die Firma Stefan
Schmidt den Auftraggeber hinzuweisen.
5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung
einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der
Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den
Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach
Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der
Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten um diesen
gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von
Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den
Kunden erkennbar.
5.4 Firma Stefan Schmidt liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum
Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten
Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist des Weiteren ausgeschlossen,
wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz
mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch
Werk- oder Dienstleistungen.
5.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung von bis zu fünf
Jahren.
5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte
diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der
Vergütung zu. Vom zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grobfahrlässigen und
schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu
beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen
des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche
individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt Firma Stefan Schmidt keine Garantie für eine
bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGG. Im
Übrigen haftet Firma Stefan Schmidt für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer
Leistungen und Lieferungen wie folgt:
5.8 Firma Stefan Schmidt haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf
Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder
Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines
unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen
Eine etwaige gesetzliche Haftung , für aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden
(Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verhaltens, bleibt unberührt.
5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten
Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware
bzw. der erbrachten Dienstleistung.
5.10 Der Kunde hat die empfangene Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach
Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine
Beanstandung unverzüglich gegenüber Firma Stefan Schmidt schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von
7 Tagen, seit dem Leistungs-/ Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit
etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung s-/Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen
der Ware/Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten
festgestellt werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Kunde die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren
Eingang.
5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist Firma Stefan Schmidt berechtigt, die ihr aus
Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
5.12 Rückgriffansprüche des Kunden gegen Firma Stefan Schmidt aus § 478 BGB
(Unternehmerrückgriff) besteht nur insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über
die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der
Kunde ein Verbraucher ist.

§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende
Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann Firma Stefan
Schmidt für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung
übernehmen.
6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne
o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung
gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen
und der gleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert
berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte
üblich ist.
6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom,
Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der
Kunde die Kosten für die Bereitstellung.
6.4 Die Baurechtliche Abklärung des Bebauungsplanes ,Nachbarschafts Schutzgesetz liegt in Hände
des Auftraggebers ,und muss dem Auftragnehmer vor Baubeginn mitgeteilt werden . Durch nicht
einhalten des Bebauungsplans , Nachbarschafschutzgesetz kann Firma Stefan Schmidt nicht
Belangt (auf Nachbesserung, Umwandlung, Rückbau) werden. Die Hinweispflicht erfolgt Hiermit.
Bebauungspläne sind im Rathaus meist Kostenfrei zu Besichtigen .Das Nachbarschafts
Schutzgesetz ist im Internet des jeweiligen Bundeslandes oder im Rathaus der Kommunen zu
erhalten
6.5 Die Grundstücksgrenzen müssen durch den Auftraggeber vor Baubeginn Angezeigt werden.
Firma Stefan Schmidt ist nicht Berechtigt Grundstücke einzumessen. Durch Fehlerhaftes Anzeigen
der Grundstücksgrenze und eine eventuelle darauffolgende Fehlbebauung geht zu lasten des
Auftraggebers.

§ 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht
7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Firma Stefan Schmidt aufzurechnen
oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungs- verweigerungsrecht auszuüben, es
sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannte
Gegenansprüche zu Grunde.

§ 8. Maße und Muster
8.1. Sämtliche Maße sind circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder
unten zulässigerweise abweichen können.
8.2. Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten
Bildern und Mustern der Materialien abweichen.

§ 9. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand
9.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. In diesem Fall
kann der Auftragnehmer den Auftraggeber aber auch an dem gesetzlichen Gerichtsstand in
Anspruch nehmen.
9.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
9.3 Im Streitfall ist Firma Stefan Schmidt berechtigt den Streitfall an einen Unabhängigen
Schiedsmann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von Firma Stefan
Schmidt zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden
und von Firma Stefan Schmidt getragen.

§10. Haftung
10 .1. Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, erfolgt nicht. Dasselbe gilt für
Schäden, die z.B. durch ungünstige Lage der Fläche bedingt und vorhersehbar sind und dem
Auftraggeber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis gegeben wurden.
10.2. Für Schäden am Flächenzubehör, wie z.B. Vasen, Tonschalen, Glas etc. wird von dem
Auftragnehmer keine Haftung übernommen. Änderungen der Flächen, insbesondere das Absinken
der Erde oder das Umstürzen von Mauerwerk, führen in keinem Fall zu
Gewährleistungsansprüchen, ebenso nicht Schäden an Einfassungen, die sich während der Pflege
ergeben, soweit die Schäden nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des
Auftragnehmers, seiner Stellvertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; gleiches gilt
dann, wenn schuldhaft eine vertragsrechtliche Pflicht verletzt wurde und der Schaden darauf beruht.

§ 11. Sonstige Bestimmungen
11.1. Der Auftraggeber hat während des bestehenden Vertrages mit dem Auftragnehmer eventuelle
Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
11.2. Alle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bedürfen zur Wirksamkeit
der Schriftform.

§ 12. Kündigung
12.1. Pflegeaufträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, falls sie nicht spätestens mit einer Frist
von 1 Monat zum Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt werden.
12.2. Die Kündigung seitens des Auftraggebers hat per eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
12.3. Dem Arbeitnehmer ist es erlaubt das Grundstück insoweit zu betreten, um seine Gerätschaften
und noch nicht bezahlte Materialien abzuholen.
12.4. Die bis zur Kündigung erbrachte mängelfreie Leistung hat der Auftraggeber unverzüglich
nach Rechnungsstellung zu begleichen.

§ 13. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen
13.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Firma Stefan Schmidt und dem
Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen
Geschäftsverbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu
ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel
verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand 10.08.2019

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